Wurzelbehandlung – Endodontologie
Die Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) befasst sich mit der Behandlung des Zahninneren, dem Zahnnerv, Zahnmark oder auch Pulpa genannt. Sollte ein Zahn durch weit vorangeschrittene Karies einmal wehtun, durch einen Sturz Anteile des Zahnes verlorengehen oder der Nerv durch andere Ursachen für starke Zahnschmerzen (sog. Pulpitis) sorgen, muss in der heutigen modernen Zahnmedizin nicht sofort der schuldige Zahn gezogen werden.
Mit modernsten Behandlungsmethoden ist es dem behandelnden Zahnarzt unter Zuhilfenahme spezieller Nadeln, Stifte und Instrumenten möglich, die verlorengegangene Zahnhartsubstanz zu ersetzen, den Zahn damit zu stabilisieren und einer erfolgreichen Nervbehandlung den Weg zu ebnen.
Hierbei muss zunächst im Zahn ein kleiner Zugang zu den Wurzelkanälen geschaffen werden. Der Hohlraum im Inneren eines Zahnes ist in der Regel kein gerader Kanal, sondern eher ein sogenanntes Kanalsystem mit vielen Verzweigungen. In der modernen Endodontie gilt es, genau dieses Kanalsystem von entzündetem Gewebe und verschiedensten Bakterienarten zu befreien.
Durch das Spülen mit antibakteriellen Lösungen während der maschinellen Begradigung des Kanalsystems und antiseptischen Einlagen zwischen den Behandlungen, wird im Zahninneren eine Keimfreiheit hergestellt die die Schmerzen eines entzündeten Zahnes und des umgebenden Knochen und Gewebes schnell abklingen lassen. Abschließend muss der im Zahn entstandene Hohlraum mit einem „Dichtzement“ (Guttapercha und Sealer) von der Wurzelspitze bis zur Zahnkrone gefüllt werden.
Wichtig ist ein speichel- und bakteriendichter Verschluss zum Wurzelkanaleingang. Bei entsprechender sorgfältiger Vorarbeit kann in vielen Fällen auf eine anschließende Krone über dem behandelten Zahn verzichtet werden. In diesen Fällen kann eine zahnfarbene, hochästhetische Komposit-Füllung oder eine Keramikteilkrone die Versorgung der Wahl sein. In einigen Fällen wird es nötig, zur Befestigung bestimmter Kronen, Glasfaserstifte in der Wurzel zu befestigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn sie notwendig wird um eine Zahnreihe ohne Unterbrechung zu erhalten oder wenn der betroffene Zahn Teil einer Brücke oder als Haltezahn einer Prothese zugehörig ist. Leider sind auch in der gesetzlichen Krankenkasse die zum erfolgreichen Erhalt eines Zahnes oft notwendigen Begleitleistungen nicht enthalten und auf das Ausreichende, Notwendige und Zweckmäßige beschränkt.
Bedenken Sie bitte:
Die Qualität der Wurzelkanalbehandlung ist entscheidend für die langfristige Erhaltung Ihres Zahnes. Bei Verlust Ihres Zahns muss die Lücke in der Regel durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese geschlossen werden. Ärger und Folgekosten, die Sie vermeiden können.
Wir können Ihrer Zahngesundheit mehr bieten, als Ihre Kasse für Sie vorsieht.
PRAXIS FAKTEN
ZAHNÄRZTE – TEAM | 7 |
PRAXIS – TEAM | 22 |
LABOR – TEAM | 7 |
BEHANDLUNGSRÄUME | 10 |
BEHANDLUNGSEINHEITEN | 10 |
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag und Mittwoch | 8:00 – 18:00 |
Dienstag und Donnerstag | 8:00 – 20:00 |
Freitag | 8:00 – 17:00 |